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58a C 129/23•Amtsgericht Paderborn, 2024-04-30, 58a C 129/23
58a C 129/23Gericht erster Instanz30.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-30
Aktenzeichen: 58a C 129/23
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2024:0430.58A.C129.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird bis zum 11.04.2024 auf bis zu 5.000,00 € und danach auf 442,00 € festgesetzt.
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