2 C 427/04•Amtsgericht Delbrück, 2005-02-08, 2 C 427/04
Amtsgericht Delbrück, 2005-02-08, 2 C 427/04
2 C 427/04Gericht erster Instanz08.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Delbrück — 2 C 427/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-08
Aktenzeichen: 2 C 427/04
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2005:0208.2C427.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte St. gemäß Kostenrechnung vom 10.11.2004 in Höhe von 109,62 EUR freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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