2 C 283/18•Amtsgericht Delbrück, 2019-10-25, 2 C 283/18
Amtsgericht Delbrück, 2019-10-25, 2 C 283/18
2 C 283/18Gericht erster Instanz25.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Delbrück — 2 C 283/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-25
Aktenzeichen: 2 C 283/18
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2019:1025.2C283.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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- Die Hausverwaltung „I", wird für den Zeitraum von zwei Jahren zum
- Verwalter des gemeinschaftlichen
Eigentums der
Wohnungseigentümergemeinschaft I bestellt.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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