Amtsgericht Delbrück, 2019-10-25, 2 C 283/18

2 C 283/18Gericht erster Instanz25.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Delbrück — 2 C 283/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-25

Aktenzeichen: 2 C 283/18

ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2019:1025.2C283.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

    1. Die Hausverwaltung „I", wird für den Zeitraum von zwei Jahren zum
  1. Verwalter des gemeinschaftlichen

Eigentums der

Wohnungseigentümergemeinschaft I bestellt.

    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

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