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2 C 285/19•Amtsgericht Delbrück, 2020-08-21, 2 C 285/19
2 C 285/19Gericht erster Instanz21.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-21
Aktenzeichen: 2 C 285/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2020:0821.2C285.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten durch unmittelbare Zahlung an diesen von anwaltlichen Kosten in Höhe von 77,35 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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