13 C 622/04•Amtsgericht Recklinghausen, 2005-04-19, 13 C 622/04
Amtsgericht Recklinghausen, 2005-04-19, 13 C 622/04
13 C 622/04Gericht erster Instanz19.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 13 C 622/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-19
Aktenzeichen: 13 C 622/04
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2005:0419.13C622.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 13
Tenor
- Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage werden der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als
Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) 618,88 € nebst Zinsen
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2004 zu zahlen.
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)
als Gesamtschuldner zu 26 % und der Kläger darüber hinaus zu weiteren 74
%.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)
können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die
Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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