Amtsgericht Recklinghausen, 2005-04-19, 13 C 622/04

13 C 622/04Gericht erster Instanz19.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 13 C 622/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-19

Aktenzeichen: 13 C 622/04

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2005:0419.13C622.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 13

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als

Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten zu 1) 618,88 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2004 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

als Gesamtschuldner zu 26 % und der Kläger darüber hinaus zu weiteren 74

%.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2)

können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die

Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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