Amtsgericht Recklinghausen, 2005-12-19, 52 C 263/04

52 C 263/04Gericht erster Instanz19.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 52 C 263/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-19

Aktenzeichen: 52 C 263/04

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2005:1219.52C263.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 52

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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