Amtsgericht Recklinghausen, 2008-02-14, 51 C 62/08

51 C 62/08Gericht erster Instanz14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 51 C 62/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: 51 C 62/08

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2008:0214.51C62.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 62

Tenor

1). Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59,25 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz

der EZB seit dem 22.12.2007 zu zahlen.

Im übrigen – hinsichtlich der geringfügigen Zinszuvielforderung –

wird die Klage abgewiesen.

2). Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3). Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4). Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

5). Der Streitwert wird auf 59,25 € festgesetzt.

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