51 C 62/08•Amtsgericht Recklinghausen, 2008-02-14, 51 C 62/08
Amtsgericht Recklinghausen, 2008-02-14, 51 C 62/08
51 C 62/08Gericht erster Instanz14.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 51 C 62/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-14
Aktenzeichen: 51 C 62/08
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2008:0214.51C62.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 62
Tenor
1). Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59,25 € nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
der EZB seit dem 22.12.2007 zu zahlen.
Im übrigen – hinsichtlich der geringfügigen Zinszuvielforderung –
wird die Klage abgewiesen.
2). Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3). Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4). Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
5). Der Streitwert wird auf 59,25 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.