Amtsgericht Recklinghausen, 2009-02-17, 90 C 89/08

90 C 89/08Gericht erster Instanz17.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 89/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 90 C 89/08

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2009:0217.90C89.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 90

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

Der Streitwert wird auf 700,00 Euro festgesetzt.

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