29 OWi-56 Js 81/10-12/10•Amtsgericht Recklinghausen, 2011-02-11, 29 OWi-56 Js 81/10-12/10
Amtsgericht Recklinghausen, 2011-02-11, 29 OWi-56 Js 81/10-12/10
29 OWi-56 Js 81/10-12/10Gericht erster Instanz11.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 29 OWi-56 Js 81/10-12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-11
Aktenzeichen: 29 OWi-56 Js 81/10-12/10
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2011:0211.29OWI56JS81.10.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldstrafe von 120,- Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 4 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG).
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