Amtsgericht Recklinghausen, 2012-06-29, 45 F 75/11

45 F 75/11Gericht erster Instanz29.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 45 F 75/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-29

Aktenzeichen: 45 F 75/11

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2012:0629.45F75.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 45

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin einen Rückstand auf die schuldrechtliche Ausgleichsrente für den Zeitraum von Mai 2011 bis Juni 2012 in Höhe von 9.269,47 € zu zahlen.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, seinen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente gegenüber der Fa. Evonik Industries GmbH aus der Pensionszusage Hüls (Personalnr.: ) in Höhe von 1.089,04 € an die Antragstellerin abzutreten.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, seinen Anspruch auf Zahlung einer Altersrente gegenüber der Fa. Evonik Industries GmbH aus der Pensionskasse Degussa in Höhe von 261,06 € an die Antragstellerin abzutreten.

Der Verfahrenswert wird auf 16.219,32 € festgesetzt.

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