19 C 41/13•Amtsgericht Recklinghausen, 2013-05-14, 19 C 41/13
Amtsgericht Recklinghausen, 2013-05-14, 19 C 41/13
19 C 41/13Gericht erster Instanz14.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 19 C 41/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 19 C 41/13
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2013:0514.19C41.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 19
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 504,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 83,54 € brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 10.11.2011 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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