Amtsgericht Recklinghausen, 2013-12-19, 54 C 117/13

54 C 117/13Gericht erster Instanz19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 54 C 117/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 54 C 117/13

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2013:1219.54C117.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 54

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 365,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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