56 C 98/13•Amtsgericht Recklinghausen, 2014-01-27, 56 C 98/13
Amtsgericht Recklinghausen, 2014-01-27, 56 C 98/13
56 C 98/13Gericht erster Instanz27.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 56 C 98/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-27
Aktenzeichen: 56 C 98/13
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2014:0127.56C98.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 56
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, das Abstellen des klägerischen Rollators im
zusammengefalteten Zustand links neben der Eingangstür (vom
Betreten des Hauses aus gesehen) zu dulden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht zuvor die Klägerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Der Streitwert wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.
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