11 C 206/14•Amtsgericht Recklinghausen, 2014-12-16, 11 C 206/14
Amtsgericht Recklinghausen, 2014-12-16, 11 C 206/14
11 C 206/14Gericht erster Instanz16.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 11 C 206/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-16
Aktenzeichen: 11 C 206/14
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2014:1216.11C206.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 11
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.418,01
€ nebst 5 %-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. September
2014 zu zahlen; ferner werden die Beklagten verurteilt, an den Kläger
vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 112,75 € nebst Zinsen in Höhe von
5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. September 2014
zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 42 % den Beklagten als
Gesamtschuldnern und zu 58 % dem Kläger auferlegt.
- Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.
Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.
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