55 C 251/14•Amtsgericht Recklinghausen, 2015-04-16, 55 C 251/14
Amtsgericht Recklinghausen, 2015-04-16, 55 C 251/14
55 C 251/14Gericht erster Instanz16.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 55 C 251/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-16
Aktenzeichen: 55 C 251/14
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2015:0416.55C251.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 55
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 625,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor ebenfalls Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.
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