Amtsgericht Recklinghausen, 2015-04-16, 55 C 251/14

55 C 251/14Gericht erster Instanz16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 55 C 251/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 55 C 251/14

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2015:0416.55C251.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 55

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 625,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor ebenfalls Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.

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