12 C 299/15•Amtsgericht Recklinghausen, 2016-02-03, 12 C 299/15
Amtsgericht Recklinghausen, 2016-02-03, 12 C 299/15
12 C 299/15Gericht erster Instanz03.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 12 C 299/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 12 C 299/15
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2016:0203.12C299.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 12
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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