28 Ds-871 Js 228/16-52/17•Amtsgericht Recklinghausen, 2017-06-09, 28 Ds-871 Js 228/16-52/17
Amtsgericht Recklinghausen, 2017-06-09, 28 Ds-871 Js 228/16-52/17
28 Ds-871 Js 228/16-52/17Gericht erster Instanz09.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 28 Ds-871 Js 228/16-52/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-09
Aktenzeichen: 28 Ds-871 Js 228/16-52/17
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2017:0609.28DS871JS228.16.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 28
Tenor
Die Angeklagten sind eines gemeinschaftlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.
Die Angeklagte N. wird daher zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte C. wird daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Strafvorschriften: §§ 315b Abs. 1 Nr. 2, 3, 25 Abs. 2 StGB.
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