Amtsgericht Recklinghausen, 2017-06-09, 28 Ds-871 Js 228/16-52/17

28 Ds-871 Js 228/16-52/17Gericht erster Instanz09.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 28 Ds-871 Js 228/16-52/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-09

Aktenzeichen: 28 Ds-871 Js 228/16-52/17

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2017:0609.28DS871JS228.16.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 28

Tenor

Die Angeklagten sind eines gemeinschaftlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

Die Angeklagte N. wird daher zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte C. wird daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Strafvorschriften: §§ 315b Abs. 1 Nr. 2, 3, 25 Abs. 2 StGB.

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