Amtsgericht Recklinghausen, 2017-08-09, 56 C 16/17

56 C 16/17Gericht erster Instanz09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 56 C 16/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 56 C 16/17

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2017:0809.56C16.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 56

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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