38 Ds 114/18•Amtsgericht Recklinghausen, 2018-08-22, 38 Ds 114/18
Amtsgericht Recklinghausen, 2018-08-22, 38 Ds 114/18
38 Ds 114/18Gericht erster Instanz22.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 38 Ds 114/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 38 Ds 114/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2018:0822.38DS114.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 38
Tenor
Der Angeklagte I. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte O. wird freigesprochen.
Der Angeklagte I. hat seine notwendigen Auslagen und die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt worden ist.
Die Kosten des Verfahrens betreffend den Angeklagten O. sowie seine notwendigen Auslagen hat die Landeskasse zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
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