31 Ls-30 Js 171/18-136/18•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-03-14, 31 Ls-30 Js 171/18-136/18
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-03-14, 31 Ls-30 Js 171/18-136/18
31 Ls-30 Js 171/18-136/18Gericht erster Instanz14.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 31 Ls-30 Js 171/18-136/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 31 Ls-30 Js 171/18-136/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0314.31LS30JS171.18.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 31
Tenor
Der Angeklagte ist einer gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Vergehen gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 21, 24 Abs. 1, 64 StGB.
Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verhängt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Von Kostenerhebung wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst, ferner werden ihm die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin auferlegt.
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