Amtsgericht Recklinghausen, 2019-03-14, 31 Ls-30 Js 171/18-136/18

31 Ls-30 Js 171/18-136/18Gericht erster Instanz14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 31 Ls-30 Js 171/18-136/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 31 Ls-30 Js 171/18-136/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0314.31LS30JS171.18.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 31

Tenor

Der Angeklagte ist einer gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Vergehen gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 21, 24 Abs. 1, 64 StGB.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verhängt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Von Kostenerhebung wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst, ferner werden ihm die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin auferlegt.

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