Amtsgericht Recklinghausen, 2019-03-26, 90 C 54/18

90 C 54/18Gericht erster Instanz26.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 54/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-26

Aktenzeichen: 90 C 54/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0326.90C54.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 90

Tenor

  1. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft T-Str., Recklinghausen, vom 30. Oktober 2018 zum Tagesordnungspunkt 1 wird für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

  1. Der Streitwert wird auf 4.569,45 € festgesetzt.

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