64 XIV(B) 41/19•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-04-29, 64 XIV(B) 41/19
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-04-29, 64 XIV(B) 41/19
64 XIV(B) 41/19Gericht erster Instanz29.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 64 XIV(B) 41/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-29
Aktenzeichen: 64 XIV(B) 41/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0429.64XIV.B41.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 64
Tenor
Auf Antrag der Kreis Unna Ausländeramt wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2 AufenthG Abschiebungshaft bis zum 31.05.2019 angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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