Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-09, 42 F 97/16

42 F 97/16Gericht erster Instanz09.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 42 F 97/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-09

Aktenzeichen: 42 F 97/16

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0509.42F97.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 42

Tenor

Gründe:

Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet.

Wegen der Begründung wird Bezug genommen auf die anliegende Stellungnahme der Bezirksrevisorin, der sich das Gericht vollumfänglich anschließt.

Die Entscheidung, die Gerichtskosten und damit auch die Kosten des Verfahrensbeistands dem Kostenschuldner aufzuerlegen, entsprach bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage billigem Ermessen nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.

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