42 F 97/16•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-09, 42 F 97/16
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-09, 42 F 97/16
42 F 97/16Gericht erster Instanz09.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 42 F 97/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-09
Aktenzeichen: 42 F 97/16
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0509.42F97.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 42
Tenor
Gründe:
Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet.
Wegen der Begründung wird Bezug genommen auf die anliegende Stellungnahme der Bezirksrevisorin, der sich das Gericht vollumfänglich anschließt.
Die Entscheidung, die Gerichtskosten und damit auch die Kosten des Verfahrensbeistands dem Kostenschuldner aufzuerlegen, entsprach bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage billigem Ermessen nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.
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