90 C 55/18•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-28, 90 C 55/18
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-28, 90 C 55/18
90 C 55/18Gericht erster Instanz28.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 55/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 90 C 55/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0528.90C55.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 90
Tenor
-
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 30.10.2018 zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 werden für ungültig erklärt.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.