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52 C 134/19•Amtsgericht Recklinghausen, 2020-08-27, 52 C 134/19
52 C 134/19Gericht erster Instanz27.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 52 C 134/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:0827.52C134.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 52
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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