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52 C 238/22•Amtsgericht Recklinghausen, 2023-08-16, 52 C 238/22
52 C 238/22Gericht erster Instanz16.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-16
Aktenzeichen: 52 C 238/22
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2023:0816.52C238.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 52
Das Versäumnisurteil vom 03.01.2023 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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