13 F 137/00•Amtsgericht Dorsten, 2000-10-04, 13 F 137/00
Amtsgericht Dorsten, 2000-10-04, 13 F 137/00
13 F 137/00Gericht erster Instanz04.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dorsten — 13 F 137/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-04
Aktenzeichen: 13 F 137/00
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2000:1004.13F137.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1684
Tenor
Dem Vater wird im Wege der einstweiligen Anordnung gestattet, die am 00.00.0000 geborene B alle 2 Wochen, erstmals am 14.10.2000, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sich nehmen.
Der Vater wird B jeweils bei der Mutter abholen und diese nach Beendigung des Umgangsrechtes wieder zurückbringen.
Die Ausübung des Umgangsrechtes wird dahingehend beschränkt, dass die Besuchskontakte zwischen dem Vater und B nur im Beisein der Kinder K, geboren am 00.00.0000 und T, geboren am 00.00.0000, stattfinden dürfen.
Die Anwesenheit von K oder T bezieht sich auch auf das Abholen und Zurückbringen von B.
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