Amtsgericht Dorsten, 2006-12-11, 3 C 170/06

3 C 170/06Gericht erster Instanz11.12.2006

Regest

Verkehrsunfall, Schmerzensgeld bei commotio cerebri, Schnittwunden

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dorsten — 3 C 170/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-11

Aktenzeichen: 3 C 170/06

ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2006:1211.3C170.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Normen: §§ 7, 18 StVG, § 249 BGB

Leitsätze

Verkehrsunfall, Schmerzensgeld bei commotio cerebri, Schnittwunden

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 100,00 Euro nebst

5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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