12 F 161/12•Amtsgericht Dorsten, 2013-04-09, 12 F 161/12
Amtsgericht Dorsten, 2013-04-09, 12 F 161/12
12 F 161/12Gericht erster Instanz09.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dorsten — 12 F 161/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-09
Aktenzeichen: 12 F 161/12
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2013:0409.12F161.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 745 Abs. 2
Tenor
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von insgesamt 13.091,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 6.443,95 € seit dem 01.10.2010 sowie aus 6.647,47 € seit dem 29.11.2011.
Sein weitergehender Antrag und der Widerantrag der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert für das Verfahren beträgt insgesamt 42.198,56 € (Antrag: 13.133,00 €, Widerantrag/Aufrechnung 29.065,56 €).
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