12 F 288/08 GÜ•Amtsgericht Dorsten, 2014-03-13, 12 F 288/08 GÜ
Amtsgericht Dorsten, 2014-03-13, 12 F 288/08 GÜ
12 F 288/08 GÜGericht erster Instanz13.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dorsten — 12 F 288/08 GÜ — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 12 F 288/08 GÜ
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2014:0313.12F288.08G220.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, an den Antragsteller einen Betrag in Höhe von 137.903, 61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2011 zu zahlen. Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 305.341,50 € gegeneinander aufgehoben.
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