6 M 0457-17•Amtsgericht Dorsten, 2018-01-18, 6 M 0457-17
Amtsgericht Dorsten, 2018-01-18, 6 M 0457-17
6 M 0457-17Gericht erster Instanz18.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dorsten — 6 M 0457-17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-18
Aktenzeichen: 6 M 0457-17
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2018:0118.6M0457.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 6 M
Normen: ZPO § 850k
Tenor
wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos IBAN … zu der mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des hiesigen Amtsgerichts vom 06.04.2017 ausgesprochenen Pfändung der Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der o.g. Drittschuldnerin auf Antrag des Schuldners vom 24.11.2017 bis auf weiteres gemäß § 850k Abs. 4 ZPO auf 2.521,25 festgesetzt.
Die Wirkungen des Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner, § 788 ZPO.
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