36 F 219/11•Amtsgericht Marl, 2012-10-15, 36 F 219/11
Amtsgericht Marl, 2012-10-15, 36 F 219/11
36 F 219/11Gericht erster Instanz15.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 36 F 219/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-15
Aktenzeichen: 36 F 219/11
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2012:1015.36F219.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1626 a BGB; § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Tenor
Der Antragstellerin und Mutter des Kindes K, geboren……, wird die alleinige elterliche Sorge für dieses übertragen.
Der Antrag des Antragsgegners auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 3000,00 Euro bestimmt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.