Amtsgericht Marl, 2013-02-05, 36 F 162/12

36 F 162/12Gericht erster Instanz05.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 36 F 162/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-05

Aktenzeichen: 36 F 162/12

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2013:0205.36F162.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1630 BGB

Tenor

I.

Der Antragstellerin und Großmutter des Kindes M, geboren am ......, wird die elterliche Sorge für dieses als Pfleger übertragen.

II.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

III.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 3.000,00 € bestimmt.

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