36 F 168/16•Amtsgericht Marl, 2017-10-24, 36 F 168/16
Amtsgericht Marl, 2017-10-24, 36 F 168/16
36 F 168/16Gericht erster Instanz24.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 36 F 168/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-24
Aktenzeichen: 36 F 168/16
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2017:1024.36F168.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt ab dem 01.09.2016 i.H.v. 369 €, ab dem 01.02.2017 i.H.v. 353 € bis zum 31.07.2017, abzüglich vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016 monatlich gezahlter 250 €, im Januar und Februar 2017 monatlich gezahlter 100 € sowie ab dem 1. März 2017 monatlich gezahlter 250 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der für den Monat Juli 2017 zu zahlende Unterhalt i.H.v. 353 € an das Jobcenter der Stadt N zu zahlen ist.
Im übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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Die Entscheidung ist wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt sofort wirksam.
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