Amtsgericht Marl, 2017-10-24, 36 F 168/16

36 F 168/16Gericht erster Instanz24.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 36 F 168/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-24

Aktenzeichen: 36 F 168/16

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2017:1024.36F168.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt ab dem 01.09.2016 i.H.v. 369 €, ab dem 01.02.2017 i.H.v. 353 € bis zum 31.07.2017, abzüglich vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016 monatlich gezahlter 250 €, im Januar und Februar 2017 monatlich gezahlter 100 € sowie ab dem 1. März 2017 monatlich gezahlter 250 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der für den Monat Juli 2017 zu zahlende Unterhalt i.H.v. 353 € an das Jobcenter der Stadt N zu zahlen ist.

Im übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

  2. Die Entscheidung ist wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt sofort wirksam.

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