36 F 83/17•Amtsgericht Marl, 2018-05-03, 36 F 83/17
Amtsgericht Marl, 2018-05-03, 36 F 83/17
36 F 83/17Gericht erster Instanz03.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 36 F 83/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: 36 F 83/17
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:0503.36F83.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 36 F
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen nachehelichen Unterhalt ab dem 01.03.2017 in Höhe von 425,83 € sowie ab dem 01.09.2017 in i.H.v. 426,89 € zu zahlen, wobei der Unterhalt für März 2017 bis März 2018 in Höhe von monatlich 225,83 €, ab September 2017 i.H.v. monatlich 226,89 € an den Kreis S zu zahlen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt endet am 30.06.2024.
Im Übrigen werden die Anträge der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 80 % der Antragstellerin und zu 20 % dem Antragsgegner auferlegt.
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt ist die Entscheidung sofort wirksam.
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