15 F 307/18•Amtsgericht Marl, 2018-10-05, 15 F 307/18
Amtsgericht Marl, 2018-10-05, 15 F 307/18
15 F 307/18Gericht erster Instanz05.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 15 F 307/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-05
Aktenzeichen: 15 F 307/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:1005.15F307.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Beschluss vom 28.09.2018 – 15 F 307/18 - wird aufgehoben, da ein Bedürfnis für die familiengerichtliche Genehmigung vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Kindes nicht mehr besteht.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert verbleibt festgesetzt auf 1.500,00 €.
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