15 F 322/18•Amtsgericht Marl, 2018-12-11, 15 F 322/18
Amtsgericht Marl, 2018-12-11, 15 F 322/18
15 F 322/18Gericht erster Instanz11.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 15 F 322/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-11
Aktenzeichen: 15 F 322/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:1211.15F322.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1886 BGB
Tenor
wird der Antrag der Kindesmutter auf einstweilige Anordnung hinsichtlich der Auskunftserteilung durch den Ergänzungspfleger (§ 1686 BGB entsprechend), in welcher medizinischen Behandlung sich H befindet, zurückgewiesen.
Die Kindesmutter trägt die Kosten dieses Verfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 1500,-€ festgesetzt.
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