Amtsgericht Marl, 2018-12-11, 15 F 322/18

15 F 322/18Gericht erster Instanz11.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 15 F 322/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-11

Aktenzeichen: 15 F 322/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:1211.15F322.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1886 BGB

Tenor

wird der Antrag der Kindesmutter auf einstweilige Anordnung hinsichtlich der Auskunftserteilung durch den Ergänzungspfleger (§ 1686 BGB entsprechend), in welcher medizinischen Behandlung sich H befindet, zurückgewiesen.

Die Kindesmutter trägt die Kosten dieses Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 1500,-€ festgesetzt.

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