36 F 250/19•Amtsgericht Marl, 2019-09-12, 36 F 250/19
Amtsgericht Marl, 2019-09-12, 36 F 250/19
36 F 250/19Gericht erster Instanz12.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 36 F 250/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 36 F 250/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2019:0912.36F250.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1361 BGB
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragstellerin
ab dem 1. Oktober 2019 monatlichen Kindesunterhalt für das Kind M, geboren .2010, i.H.v. 370 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
ab dem 1. August 2019 monatlichen Trennungsunterhalt i.H.v. 671 €, ab dem 01.10.2019 i.H.v. 700 € sowie ab dem 01.01.2020 i.H.v. 423 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden zu ein viertel der Antragstellerin und zu drei viertel dem Antragsgegner auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.