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36 F 342/15•Amtsgericht Marl, 2021-11-24, 36 F 342/15
36 F 342/15Gericht erster Instanz24.11.2021
Ansprüche aus der Bruchteilsgemeinschaft an Bankkonten, die dem Zugewinnausgleich unterliegen, werden durch den Zugewinnausgleich verdrängt.
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 36 F 342/15
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2021:1124.36F342.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1373
Ansprüche aus der Bruchteilsgemeinschaft an Bankkonten, die dem Zugewinnausgleich unterliegen, werden durch den Zugewinnausgleich verdrängt.
I.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, 24.823,99 € nebst 5 % Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2015 an den Antragsteller zu zahlen.
II.
Auf den Widerantrag der Antragsgegnerin wird der Antragsteller verpflichtet, 1297,25 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2015 an die Antragsgegnerin zu zahlen.
III.
Auf den Widerantrag der Antragsgegnerin wird der Antragsteller weiter verpflichtet,
gegenüber der Q., R.-Straße …, … W, die Einwilligung dazu zu erklären, dass die Löschungsbewilligung für die Grundschuld, die zugunsten der I. im Wohnungsgrundbuch von G01, eingetragen ist, der Antragsgegnerin ausgehändigt wird.
Im Übrigen werden der Antrag des Antragstellers und die Wideranträge der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
IV.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 30 % dem Antragsteller und zu 70 % der Antragsgegnerin auferlegt.
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