7 C 148/08•Amtsgericht Remscheid, 2008-12-11, 7 C 148/08
Amtsgericht Remscheid, 2008-12-11, 7 C 148/08
7 C 148/08Gericht erster Instanz11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 148/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: 7 C 148/08
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2008:1211.7C148.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.
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