7 C 173/09•Amtsgericht Remscheid, 2010-10-13, 7 C 173/09
Amtsgericht Remscheid, 2010-10-13, 7 C 173/09
7 C 173/09Gericht erster Instanz13.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 173/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-13
Aktenzeichen: 7 C 173/09
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2010:1013.7C173.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7 C 173/09
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.
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