Amtsgericht Remscheid, 2012-05-29, 7 C 42/12

7 C 42/12Gericht erster Instanz29.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 7 C 42/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 7 C 42/12

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2012:0529.7C42.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 0,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 374,90 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 24 % und im Übrigen der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.

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