7 C 42/12•Amtsgericht Remscheid, 2012-05-29, 7 C 42/12
Amtsgericht Remscheid, 2012-05-29, 7 C 42/12
7 C 42/12Gericht erster Instanz29.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 42/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: 7 C 42/12
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2012:0529.7C42.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 0,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 374,90 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 24 % und im Übrigen der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet haben.
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