7 C 37/12•Amtsgericht Remscheid, 2012-07-05, 7 C 37/12
Amtsgericht Remscheid, 2012-07-05, 7 C 37/12
7 C 37/12Gericht erster Instanz05.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 37/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-05
Aktenzeichen: 7 C 37/12
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2012:0705.7C37.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.725,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 237,50 € seit dem 26.06.2010, aus 321,30 € seit dem 30.06.2010, aus 392,90 € seit dem 01.07.2010, aus 487,90 € seit dem 10.06.2010, aus 285,60 seit dem 10.07.10 und aus 773,50 für den Zeitraum 26.06.10 – 11.01.11 sowie vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von 106,45 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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