13 M 953/14•Amtsgericht Remscheid, 2014-07-02, 13 M 953/14
Amtsgericht Remscheid, 2014-07-02, 13 M 953/14
13 M 953/14Gericht erster Instanz02.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 13 M 953/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 13 M 953/14
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2014:0702.13M953.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 13
Tenor
Die bisher von der Gerichtsvollzieherin zum Az. DR II 454/14 durchgeführte Zwangsvollstreckung wird für unzulässig erklärt. Die bisherigen Vollstreckungshandlungen werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden den Gläubigern als Gesamtschuldner auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.