Amtsgericht Remscheid, 2014-07-02, 13 M 953/14

13 M 953/14Gericht erster Instanz02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 13 M 953/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 13 M 953/14

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2014:0702.13M953.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 13

Tenor

Die bisher von der Gerichtsvollzieherin zum Az. DR II 454/14 durchgeführte Zwangsvollstreckung wird für unzulässig erklärt. Die bisherigen Vollstreckungshandlungen werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden den Gläubigern als Gesamtschuldner auferlegt.

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