Amtsgericht Remscheid, 2015-05-21, 13 M 669/15

13 M 669/15Gericht erster Instanz21.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 13 M 669/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: 13 M 669/15

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2015:0521.13M669.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung 13 M

Tenor

Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Kostenrechnung vorn 12.03.15, DR II 76/15 insoweit aufzuheben, als eine Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz. (GvKostG) nebst anteiliger Auslagenpauschale angesetzt ist

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Die sofortige Beschwerde wird ausdrücklich zugelassen.

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