13 M 797/15•Amtsgericht Remscheid, 2015-05-21, 13 M 797/15
Amtsgericht Remscheid, 2015-05-21, 13 M 797/15
13 M 797/15Gericht erster Instanz21.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 13 M 797/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 13 M 797/15
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2015:0521.13M797.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 13
Tenor
Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 12.03.15, DR II 241/15 insoweit aufzuheben, als eine Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) nebst anteiliger Auslagenpauschale angesetzt ist
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
Die sofortige Beschwerde wird ausdrücklich zugelassen.
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