Amtsgericht Remscheid, 2016-10-31, 7 C 147/15

7 C 147/15Gericht erster Instanz31.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 7 C 147/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-31

Aktenzeichen: 7 C 147/15

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2016:1031.7C147.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 663,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2015 sowie 147,56 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2015 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger selbst Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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