7 C 131/16•Amtsgericht Remscheid, 2017-02-07, 7 C 131/16
Amtsgericht Remscheid, 2017-02-07, 7 C 131/16
7 C 131/16Gericht erster Instanz07.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 131/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-07
Aktenzeichen: 7 C 131/16
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2017:0207.7C131.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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