7 C 152/16•Amtsgericht Remscheid, 2017-05-04, 7 C 152/16
Amtsgericht Remscheid, 2017-05-04, 7 C 152/16
7 C 152/16Gericht erster Instanz04.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 152/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-04
Aktenzeichen: 7 C 152/16
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2017:0504.7C152.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 16.03.2017 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil wegen der Kosten darf die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten selbst Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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