Amtsgericht Remscheid, 2018-05-14, 7 C 70/17

7 C 70/17Gericht erster Instanz14.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 7 C 70/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-14

Aktenzeichen: 7 C 70/17

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2018:0514.7C70.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilabteilung

Tenor

Der Einspruch der Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid vom 17.02.1982 (Amtsgericht Pforzheim - Aktenzeichen: 6 C 77/17 (B 088850/81)) wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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